Rollatoren – eine Gehhilfe ganz nach Ihren Wünschen

Schlecht zu Fuß zu sein, ist heutzutage längst kein Grund mehr, sich einzuschränken. Mithilfe moderner Rollatoren können Senioren, Gehbehinderte und auch Patienten, die zeitweise instabil auf den Beinen sind, ihre Wege zum Einkaufen, zu Freunden oder ins Café zurücklegen.
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Die Betroffenen entscheiden selbst, ob sie eine besonders leichte Gehhilfe (Leichtgewicht), einen elektrischen Rollator oder einen faltbaren Rollator als Hilfe im Alltag nutzen möchten. Das Angebot an Rollatoren ist riesig, sodass Sie garantiert ein Modell finden, dass Ihre Bedürfnisse für den Alltag erfüllt.

Was ist ein (elektrischer) Rollator bzw. Gehwagen?

Rollatoren bestehen aus einem lenkbaren Gestell, das auf vier Rädern steht. Es bietet körperlich schwachen Menschen die Möglichkeit, sich besser und ohne fremde Hilfe fortbewegen zu können und verringert auch die Gefahr von Stürzen. 

Schon seit 30 Jahren sind Rollatoren aus Deutschland nicht mehr wegzudenken. Sie sind so weit verbreitet, dass man sich kaum noch vorstellen kann, wie es einmal war, als Gehbehinderte ohne sie zurechtkommen mussten. Zwar kannte man Vorläufer von Rollatoren schon seit über hundert Jahren, doch in der heutigen Form wurden sie erst 1978 von einer Schwedin erfunden, die an den Folgen einer späten Kinderlähmung litt.

Wann sollte ich einen Rollator kaufen?

Rollatoren kommen immer dann zum Einsatz, wenn aufgrund einer vorübergehenden oder anhaltenden Gehbehinderung, einer körperlichen Schwäche oder Einschränkungen des Gleichgewichtssinns, längere Wegstrecken nicht (mehr) gut zu bewältigen sind bzw. ein erhöhtes Risiko zu stürzen besteht.

Daher profitieren von Rollatoren vor allem (ältere) Menschen mit Verschleißerscheinungen oder anderen Schädigungen des Bewegungsapparates, mit neurologischen Erkrankungen wie z.B. Multipler Sklerose oder leichteren Folgen eines Schlaganfalls, aber auch mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, die mit Schwindel und Kurzatmigkeit einhergehen.

Rollator oder andere Gehhilfe – Was ist besser?

Gegenüber anderen Gehhilfen – etwa Gehstöcken oder Krücken – haben Rollatoren den Vorteil, dass sie nicht immer wieder angehoben werden müssen und dabei ihre Bodenhaftung verlieren. Sie können ihren Benutzer daher mehr Stabilität garantieren, eignen sich allerdings nicht zum Treppensteigen und müssen beispielsweise bei Bordsteinkanten gehoben werden.

Rollatoren erfüllen nicht nur ihrer Aufgabe als „Gehstütze auf Rädern“, sondern können gleichzeitig auch als „Lastesel“ für Einkäufe und Gepäck oder als Sitzgelegenheit für kurze Ruhepausen dienen. Rollatoren gibt es inzwischen auch in einer Hybridform, die sich in einen Rollstuhl umwandeln lässt, grundsätzlich aber sind Rollatoren nicht als Gefährt, sondern als Gehilfe gedacht und konstruiert.

Finden Sie Ihren individuellen Rollator: leicht, faltbar oder elektrisch?

Die Form und Ausstattung eines Rollators sollten sich immer an den Bedürfnissen, der Körpergröße und dem Gewicht des jeweiligen Nutzers orientieren. Früher schämten sich Betroffene häufig, auf eine so sichtbare Hilfe angewiesen zu sein und ihr Gebrauch blieb meist auf die eigenen vier Wänden beschränkt. Mittlerweile sind Rollatoren jedoch nicht nur „salon- und gesellschaftsfähig“, sondern sogar geländegängig geworden.

Welcher Rollator für wen in Frage kommt, richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzgebiet, d.h. den Anforderungen des Nutzers. Es gibt Outdoor- und Indoor-Varianten, faltbare Rollatoren, elektrische Rollatoren und die Modelle unterscheiden sich in der Verarbeitung und Belastbarkeit.

Das Gestell der meisten Rollatoren besteht entweder aus Stahl, Aluminium oder Carbon. Ihre Mindestbreite beträgt in der Regel 57 cm und sie wiegen im Schnitt 10 bis 14 kg. Es gibt aber auch sogenannte Leichtgewichtrollatoren, die nur ungefähr sechs Kilogramm Eigengewicht auf die Waage bringen und sich immer größerer Beliebtheit erfreuen.

Modelle, die aus Stahl gefertigt werden, haben deutlich mehr Gewicht. Sie wiegen oft das Doppelte einer Aluminiumkonstruktion. Dadurch lassen sich diese Rollatoren manchmal weniger gut handhaben – etwa zusammenfalten oder anheben – sind dafür aber sehr belastbar.

Was ist bei einem Rollator für die Wohnung zu beachten?

  • Kann aus Holz gefertigt sein
  • Schmal, damit er gut durch Zimmertüren passt
  • Ggf. zusammenklappbar für den Transport im Kofferraum 

Voll im Trend: Die Rollatoren von Topro Troja entdecken

Besonders der norwegische Hersteller Topro erobert die Herzen mit seinen funktionalen Rollatoren, die sich im Bereich moderner Gehhilfe einen Namen gemacht haben. Die Marke zeichnet sich durch eine erstklassige Handhabung aus, lässt sich gut zusammen- und wieder aufklappen und bietet angenehmen Komfort.

Topro bietet sieben Jahre Garantie auf die Rollatoren, was bedeutet das Ersatz- und Verschleißteile kostenfrei sind.

Rollator-Zubehör: Gehwagen mit Unterarmauflage und mehr

Für die meisten Rollatoren gibt es vielfältiges Zubehör: 

  • Körbe 
  • Taschen 
  • Tablett
  • Klingeln 
  • Beleuchtung 
  • Rollatorschirme
  • Halterungen zur Befestigung von Regenschirmen oder Gehstöcken
  • Rückengurte
  • Ersatzräder für unterschiedliche Untergründe


Welcher Rollator zu Ihnen passt, und ob Sie gut mit ihm zurechtkommen, erschließt sich nicht auf ersten Blick, sondern nur im Praxistest, d.h. durch Ausprobieren. Kaufen sie einen Rollator daher nie „blind“ und „auf die Schnelle“, sondern lassen Sie sich vor dem Kauf gezielt beraten, entweder durch ihren behandelnden Arzt oder im Sanitätsfachhandel.

Was kostet ein guter Rollator bzw. eine gute Gehhilfe?

Rollatoren dienen fast immer dazu, krankheitsbedingte Einschränkungen der Mobilität abzumildern bzw. einer gesundheitlichen Gefährdung oder Verschlimmerung entgegenzuwirken. Besteht eine medizinischer Notwendigkeit für die Gehhilfe, kann sie als medizinisches Hilfsmittel ärztlich verordnet werden. Dies verpflichtet die gesetzlichen Krankassenkassen zur Kostenübernahme. (In manchen Fällen können auch die Pflegekassen zuständig sein.) 

Übernommen werden die Kosten für Ihren Rollator jedoch nicht im Voraus, sondern erst nach schriftlicher Bewilligung. Ist diese erfolgt, zahlen Sie statt dem kompletten Preis nur einen Eigenanteil in Höhe von maximal 10 Euro. Zusätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die anfallenden Kosten für Wartung und Reparatur.

Standardrollator: Krankenkasse übernimmt die Kosten von ca. 60 Euro

Die Kostenerstattung gilt in der Regel jedoch nur für den Kauf von Standardmodellen, deren Preise in der Höhe von etwa 60 Euro liegen. Inzwischen haben viele gesetzliche Krankenkassen Festverträge mit bestimmten Sanitätshäusern oder Herstellern geschlossen und damit eine Vorauswahl für Sie getroffen. Erkundigen Sie sich, ob das bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist und welche Modelle zur Auswahl stehen.

Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen, d.h. ohne den ärztlichen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, für ein anderes und teureres Modell entscheiden, z.B. ein Modell aus Leichtmetall oder mit elektronischem Antrieb, müssen Sie selbst die Mehrkosten tragen.

Wer zahlt die Rollator-Kosten für Reparatur und Wartung?

Auch die Frage, in welcher Höhe die Kasse in diesem Fall die Kosten der Wartung und Reparatur übernimmt, gilt es dann gesondert – und wie immer am besten vorab – mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Kranken- oder Pflegekasse zu klären.

Manchmal werden auch gebrauchte Rollatoren von privat zum Kauf angeboten. Ob sich das für Sie lohnt, sollten sie erst nach einer Probefahrt entscheiden. Achten Sie darauf, einen Rollator zu wählen, der als geprüftes Medizinprodukt zugelassen ist und ein entsprechendes GM-Siegel trägt.

Tipps für den Umgang mit Rollatoren

So einfach der Umgang mit Rollatoren auf ersten Blick auch scheint: er will gelernt sein, besonders wenn es gilt, Stolperfallen zu erkennen und sie sicher zu „umschiffen“.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Rollatoren beim Gehen zu schieben, statt sich abzustützen. Zum Abstützen muss man sich nicht hinter, sondern zwischen den Handgriffen vorwärtsbewegen. Schiebt man hingegen den Rollator, oder kippt man ihn bei Höhenunterschieden nicht richtig an, droht man zu stürzen.

Nehmen Sie sich also Zeit zum Üben und Probefahren.

In einigen Städten werden in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht inzwischen sogar spezielle Rollatorschulungen angeboten. Erkundigen Sie sich, wenn Sie sich im Umgang mit Ihrem Rollator unsicher fühlen sollten, ob es dieses Angebot auch an ihrem Heimatort gibt.

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Warum gehört das Hilfsmittel nicht mir, obwohl ich dafür bezahlt habe?

Einige Hilfsmittel werden den Versicherten von der Krankenkasse leihweise überlassen. Das betrifft insbesondere kostenintensive, langlebige Gebrauchshilfsmittel (zum Beispiel Pflegebetten oder Gehhilfen) – im Gegensatz zu Verbrauchsartikeln oder individuellen Anfertigungen. Während der gesamten Leihzeit verbleibt das Eigentum bei der Krankenkasse. Gelegentlich entscheidet sich die Krankenkasse aber auch, ein Hilfsmittel selbst nur vom Sanitätshaus anzumieten, um es dann den Versicherten leihweise zu überlassen. Eigentümer bleibt während der Nutzungszeit demnach das Sanitätshaus. Auch wenn Versicherte eine private Aufzahlung bei Pauschalhilfsmitteln leisten – weil sie etwa ein ganz bestimmtes oder höherwertigeres Modell zur Verfügung gestellt bekommen möchten –, erwerben sie dadurch nicht automatisch Eigentum an dem Hilfsmittel.

Was genau sind medizinische Hilfsmittel und wie wird festgelegt, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden?

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die von Patientinnen und Patienten eigenständig genutzt werden, um körperliche oder organische Defizite auszugleichen und/oder zu lindern – hierbei kann es sich beispielsweise um Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte oder Sehhilfen, aber auch um Orthesen, Prothesen oder Rollatoren und Rollstühle handeln. Als Erstattungsfähig seitens der Krankenkasse werden solche Hilfsmittel eingestuft, die einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen haben und als Medizinprodukte klassifiziert sind. Alle nach dem Medizinproduktegesetz geprüften Hilfsmittel sind mit einem CE-Kennzeichen zertifiziert. Damit wird nicht nur gewährleistet, dass diese Produkte sicher und leistungsfähig sind, insbesondere ist auch ihre Eignung für die entsprechende Behandlung nachgewiesen. Das „Hilfsmittelverzeichnis“ wird vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erstellt und regelmäßig aktualisiert. Alle dort aufgeführten Hilfsmittel sind grundsätzlich erstattungsfähig, die entstehenden Kosten können also von den Krankenkassen übernommen werden.

Kann ich eine Reparatur durchführen lassen, auch wenn ich mein Hilfsmittel nicht von Seeger erhalten habe?

Innerhalb der Kassenleistung ist das leider nicht möglich. Grundsätzlich reparieren wir aber gern Ihr Hilfsmittel und veranschlagen dafür eine Servicepauschale.

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Produktübersicht – Rollatoren und Elektromobile
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